Sobald wir im Besitz der von Ihnen ausgefüllten Beitrittserklärung, einer Kopie Ihres Arztdiplomes sowie eines aktuellen Curriculum Vitae sind, können wir das Verfahren für die Aufnahme in den Aargauischen Ärzteverband wie folgt auslösen: Ihr Antrag wird der AAV-Geschäftsleitung zur Genehmigung unterbreitet. Bei einem positiven Entscheid erfolgt anschliessend eine Publikation in der Schweizerischen Ärztezeitung. Nach Ablauf einer 14-tägigen Einsprachefrist (ohne Reaktion) können wir Ihnen die Aufnahme schriftlich bestätigen. Bitte beachten Sie, dass das Aufnahmeverfahren bis zu zwei Monate dauern kann.
Jede/r Praxisinhaber/in ist selber für die Anmeldung bei einer Ausgleichskasse zuständig.
medisuisse AHV IV, Oberer Graben 37, 9001 St. Gallen, Telefon 071 228 13 13, Fax 071 228 13 66 E-Mail:
Für die Beantragung einer Berufsausübungsbewilligung wenden Sie sich bitte an das Departement Gesundheit und Soziales, Bachstrasse 15, 5001 Aarau, Telefon 062 835 29 00
Jede/r in der Schweiz zugelassene Arzt/Ärztin verfügt über eine EAN-Nummer, diese kann bei der FMH in Bern abgefragt werden,
Telefon 031 359 11 11
Für die Vergabe der ZSR-Nummer zuständig ist:
SASIS AG
Abteilung Register
Morgartenstrasse 17
Postfach 3841
6002 Luzern 2 Universität
Tel. DE +41 32 625 42 43
Fax +41 41 220 04 44
Für Auskünfte zum TARMED-Vertragsbeitritt ohne Mitgliedschaft im Aargauischen Ärzteverband steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
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