Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied? 

Wenn Sie Arzt oder Ärztin sind und beabsichtigen, im Kanton Aargau berufstätig zu werden - sei es in eigener Praxis oder in einem Angestelltenverhältnis - können Sie bei uns Mitglied werden. Für den Erhalt einer ZSR-Nummer (ehemals Konkordatsnummer) ist eine Berufsausübungsbewilligung des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau sowie der Beitritt zum Aargauischen Ärzteverband oder zum TARMED-Anschlussvertrag für Nichtverbandsmitglieder zwingend notwendig.

Gemäss § 38 Gesundheitsgesetz des Kantons Aargau sind Sie notfalldienstpflichtig und dies ab dem ersten Tätigkeitstag gemäss Ihrer kantonalen Berufsausübungsbewilligung. Ihre Notfalldienstpflicht ist unabhängig davon, ob Sie Mitglied des Aargauischen Ärzteverbandes sind oder nicht.

Um das offizielle Aufnahmenverfahren einzuleiten bitten wir Sie, die Beitrittserklärung auszudrucken, vollständig auszufüllen und original unterzeichnet mit einer Kopie Ihres Arztdiploms, allfälligen Weiterbildungsiplomen und einen aktuellen Curriculum Vitae per Post an den Aargauischen Ärzteverband, Im Grund 12, 5405 Baden-Dättwil einzureichen.

 

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