Qualifikationsverfahren 2013

Als Gastreferentin durften wir, zu unserer grossen Freude, bereits zum zweiten Mal Frau Susanne Hochuli (Regierungsrätin und Vorsteherin Departement Gesundheit und Soziales) begrüssen. Sie begeisterte die jungen Diplomandinnen mit Ihrer Rede zum Thema "Auf den Weg..."! Danach hat Sie im Namen des Aargauischen Ärzteverbandes den 72 neuen Medizinischen Praxisassistentinnen zu ihrem erfolgreichen Abschluss gratuliert und ihnen das Diplom überreicht. 7 QV-Absolventinnen haben dieses Qualifikationsverfahren nicht bestanden. Mit einem speziellen Präsent und einem farbenfrohen Blumenstrauss wurden die fünf besten Absolventinnen geehrt:

  • Mit Note 5,8          Schwob Nora (Ausbildungspraxis Dr. Giovanni Lauffer, Möriken)
  • Mit Note 5,4          Aemmer Linda (Ausbildungspraxis Dr. Roli Schumacher, Villmergen)
  • Mit Note 5,4          Meyer Sandra (Ausbildungspraxis Ina Reising, Zeiningen)
  • Mit Note 5,3          Gottschalk Sévérine (Ausbildungspraxis Dr. Bruno Seiffert, Basel)
  • Mit Note 5,3          Klesch Stefanie (Ausbildungspraxis Dr. René Müller-Braunschweiger, Villigen)
  • Mit Note 5,3          Wiggli Michaela (Ausbildungspraxis Dr. Isabella Rohrer, Niederrohrdorf)

Musikalisch begleitet wurde diese Diplomfeier von der Aargauer Band "White Chocolate", welche sich aus der Sängerin: Rothenbühler Janaina und dem Gitarristen: Jentscher Ralf zusammensetzt.

Die Diplomfeier ist jeweils der wohlverdiente Abschluss einer dreijährigen Ausbildungszeit, in welcher junge Frauen auf ihre zukünftige Arbeit als Medizinische Praxisassistentinnen ausgebildet werden. Die Ausbildung wird in einer Arztpraxis absolviert; die schulische Ausbildung erfolgt via Berufsschule Aarau (1,5 Tage pro Woche) und den vom Aargauischen Ärzteverband organisierten und finanzierten Überbetrieblichen Kurs (0,5 Tage pro Woche während vier Semestern), in welchem die praktischen Fächer Labordiagnostik, Bildgebende Diagnostik und ATMB (Allgemeindiagnostik / Therapeutische Prozesse / Medizinische Assistenz / Beratende Tätigkeiten) vermittelt werden.

Im 2013 wurde das Qualifikationsverfahren (ehemals Lehrabschlussprüfung) zum ersten Mal nach neuer Bildungsverordnung (Inkraftsetzung: Januar 2010) durchgeführt.

Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:

  • Praktische Arbeiten     30 %
  • Berufskenntnisse        30 %
  • Allgemeinbildung        20 %
  • Erfahrungsnote           20 %

Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:

  • der Qualifikationsbereich «praktische Arbeit» mit der Note 4 oder höher bewertet wird
  • das Mittel aus der Summe der Note des Qualifikationsbereichs «Berufskenntnisse» und der Erfahrungsnote des berufskundlichen Unterrichts mindestens 4 beträgt
  • die Gesamtnote 4 oder höher erreicht wird

Wir wünschen allen frischdiplomierten Medizinischen Praxisassistentinnen einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben, spannende Weiterentwicklungsmöglichkeiten und viel Freude im Umgang mit Patientinnen und Patienten.

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