Wenn Sie sich für eine Tätigkeit als PrüfungsexpertIn der Überbetrieblichen Kurse am Qualifikationsverfahren der Medizinischen Praxisassistentinnen interessieren, können Sie sich beim Aargauischen Ärzteverband bewerben. In den Überbetrieblichen Kursen werden die folgenden Fächer unterrichtet: Bildgebende Diagnostik, Labordiagnostik und ATMB (Allgemeindiagnostik / Therapeutische Prozesse / Medizinische Assistenz / Beratende Tätigkeiten).
Voraussetzungen für eine Tätigkeit als PrüfungsexpertIn:
- eine qualifizierte fachliche Bildung, im Minimum ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation für den Berufsbereich
- im Rahmen des prüfenden Faches im Beruf tätig sein oder eine Lehrtätigkeit ausüben
- über eine fünfjährige Berufs- respektive Lehrtätigkeitserfahrung verfügen
- bis zum ersten Qualifikationsverfahren nach Ihrer Wahl durch die MPA-Fachkommission müssen Sie einen Einführungskurs für PrüfungsexpertInnen absolviert haben
- sie müssen am alljährlichen Informationsabend für PrüfungsexpertInnen vor dem Qualifikationsverfahren teilnehmen
- Für das Fach Bildgebende Diagnostik müssen Sie die Ausbildung zur MTRA (Fachperson für medizinisch-technische Radiologie) abgeschlossen haben.
Aufnahmeverfahren:
- Entscheiden Sie sich, in welchem Fach Sie Prüfungen abnehmen möchten.
- Reichen Sie das Experten Personalien Formular (pdf) sowie Ihren Lebenslauf inklusive aktuellem Foto beim Aargauischen Ärzteverband, MPA-Sekretariat, Im Grund 12, 5405 Baden-Dättwil per Post oder per E-Mail aav-furrer(at)hin.ch ein.
- Ihr Antrag wird geprüft und mit der zuständigen Instruktorin / QV-Chefexpertin abgeklärt, ob ein Bedarf an weiteren PrüfungsexpertInnen besteht. Wenn aktuell keine weiteren PrüfungsexpertInnen benötigt werden, bewahren wir Ihre Akten gerne auf und kontaktieren Sie in einem späteren Zeitpunkt.
- Wenn ein Bedarf besteht, werden Sie in ein Probejahr aufgenommen. Vor Beginn des Probejahres erhalten Sie durch die zuständige Instruktorin eine Einführung.
- Anschliessend werden die QV-Chefexpertinnen entscheiden, ob Sie offiziell als Prüfungsexpertin tätig werden können und Ihr Gesuch zur offiziellen Wahl der MPA-Fachkommission vorlegen.