Vorbildung
Dauer: 3 Jahre
Praktische Ausbildung:
In einer Arztpraxis sowie im, durch den Aargauischen Ärzteverband organisierten, Überbetrieblichen Kurs in Aarau:
Theoretische Ausbildung:
An der Berufsschule in Aarau
Berufsbezogene Fächer
Umgang mit den PatientInnen; diagnostische und therapeutische Prozesse; betriebliche Prozesse; medizinische Grundlagen; Hygiene, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz; Fremdsprache
Alternativen zur Berufslehre
Kostenpflichtige Privatschulen in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Waadt (3 Semester Vollzeitschule, 2 Semester Praktikum, 1 Semester Schule als Vorbereitung auf die eidgenössische Lehrabschlussprüfung).
Abschluss
Nach bestandenem Qualifikationsverfahren: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis "Medizinische/r Praxisassistent/in EFZ"
Das ÜK- (Überbetrieblicher Kurs) Sekretariat für die 3-jährige Ausbildung zur Medizinischen Praxisassistentin wird durch den Aargauischen Ärzteverband geführt. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter Telefon 056 484 70 90 oder E-Mail .
Allgemeine Informationen zur Berufswahl und Laufbahnplanung
www.berufsberatung.ch / Flyer des SDBB (Schweizerische Dienstleistungszentrum Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung), Bern zur Medizinische/r Praxisassistent/in EFZ.
Anforderung für die berufliche Grundbildung
In einem durch den Schweizerischen Gewerbeverband und die EDK getragenen Projekt wurden Profile mit den schulischen Anforderungen für die berufliche Grundbildung (Anforderungsprofile) entwickelt. Die Profile zeigen, wie wichtig bestimmte schulische Kenntnisse aus Sicht der Berufswelt sind, wenn jemand eine Lehre in einem bestimmten Beruf aufnehmen möchte. Gemäss Medienmitteilung helfen die Profile den Jugendlichen, Eltern, der Schule und den Berufsberatenden, die angehenden Lernenden und die für sie richtigen Berufe zusammen zu bringen. Anforderungsprofil MPA, Link: www.anforderungsprofile.ch
Lerndokumentation (Arbeitsbuch) für MPA
Der Lerndokumentationsordner kann beim SVA - Schweizerischer Verband Medizinischer PraxisAssistentinnen bestellt werden. In der Lerndokumentation für CHF 20.00 ist die Lerndokumentation-Anleitung / Musterblätter deutsch / 50 linierte u. karierte Blätter enthalten. Link: www.sva.ch
Arbeitsrechtliche Grundlagen für Lernende in der beruflichen Grundbildung Merkblatt des SDBB (Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung | Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung)
Berufsschule Aarau
Anmeldeformular (Sobald der Lehrvertrag vom Departement Bildung, Kultur und Sport, Kanton Aargau genehmigt wurde, erfolgt die Anmeldung an die Beurfsschule automatisch. Ausgenommen ausserkantonle Lernende sowie Ausbildung nach Art. 34 BBG / 32 BBV müssen sich separat bei der Berufsschule anmelden).
Bildungsbericht pro Semester
In der Bildungsverordnung, Abschnitt 7, ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person – insbesondere gestützt auf die Lerndokumentation – festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht → Bildungsbericht
Departement Bildung, Kultur und Sport
www.ag.ch
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung und Bildungsplan zur Ausbildung Medizinische/r Praxisassistent/in EFZ, in Kraft seit 1. Januar 2010, www.bvz.admin.ch.
Gesetzliche Regelung der Sonntags- und Nachtarbeit für Lernende
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern, www.seco.admin.ch, Tel. 058 462 56 56.
Handbuch betriebliche Grundbildung
Weitere Informationen finden Sie unter: www.berufsbildung.ch
Lehreintrittsuntersuchung / Ärztliches Zeugnis
Die neue Verordnung verlangt kein ärztliches Zeugnis mehr bei Lehrantritt. Der Impfstatus sollte kontrolliert und fehlende Impfungen gemacht werden. (Hepatitis B!)
Lehrstellen
Lehrstellennachweis unter: www.ag.ch/lena
Neu können Inserate auch unter www.praxisstellen.ch publiziert werden
Lehrvertrag
Lehrvertrag
Wegweiser durch die Berufslehre - Die offizielle Broschüre zum Lehrvertrag dient den Lehrvertragsparteien als praktische Orientierungshilfe während der Berufslehre.
Formular: Ergänzende Ausbildung ausserhalb des Lehrbetriebs
mpaschweiz.ch
Seit dem 1. Januar 2010 ist die neue Bildungsverordnung für die Ausbildung von Medizinischen Praxisassistentinnen in Kraft. www.mpaschweiz.ch informiert nicht nur über die zahlreichen Neuerungen, auf der Website sind auch die die entsprechenden Hilfsmittel zu finden. Hinter www.mpaschweiz.ch steht die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH.
Praxisleitfaden für die Medizinische Praxisassistentin
Das Unterrichtswerk für lernende Medizinische Praxisassistentinnen und ihre Lehrmeisterinnen und Lehrmeister orientiert sich ganz am Lernort Arztpraxis und bietet Hand zu Anleitung und Selbststudium. Weitere Informationen finden Sie auf der FMH-Homepage.
Schnupperlehre
Informationen finden Sie auf der FMH-Homepage, www.fmh.ch.
Schreibmaschinen-Kurs (10-Fingersystem)
Die MPA-Lernende muss während des ersten Semesters das Zehn-Finger-System erlernen und anhand kleiner Schreibarbeiten auch üben. Das flüssige Schreiben ist Voraussetzung für das Fach Praxisadministration, welches im zweiten Semester unterrichtet wird (für das Erlernen des Maschinenschreibens bleibt dann keine Zeit mehr). Entsprechende Kurse können privat oder an der Berufsschule Aarau belegt werden.
ÜK-Unterricht und Arbeitszeit bzw. Freitage
Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt Nr. 18 des SDBB "Arbeitsrechtliche Grundlagen für Lernende in der beruflichen Grundbildung". Merkblatt
Das Merkblatt besagt zum Thema "Unterricht an der Berufsfachschule und üK an einem Geschäftsschliessungstag" folgendes:
"Der Besuch des Unterrichts ist der Arbeitszeit gleichzusetzen, soweit er in die Arbeitszeit fällt (Art. 31 ArG). Der Unterricht an betrieblichen Ruhetagen oder -halbtagen kann den Lernenden nicht als Ruhezeit angerechnet werden. Dies gilt auch für die überbetrieblichen Kurse (üK). Daraus lässt sich folgende einfache Formel ableiten: Beansprucht der Unterricht an der Berufsfachschule oder der üK den freien Halbtag bzw. Tag, so ist er dem Lernenden an einem andern Wochentag derselben Woche einzuräumen."
Nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 können berufliche Abschlüsse auch durch die Validierung von Bildungsleistungen erreicht werden. Damit ist es möglich, die Berufs- und Lebenserfahrung von Erwachsenen auch formal (mit eidg. Fähigkeitsausweis EFZ) anzuerkennen. Die Startarbeiten des Aufbauprojektes zum Validierungsverfahren für MPA fanden Ende Juni 2015 in Zusammenarbeit mit dem künftigen Verfahrenskanton Zürich und den Trägerverbänden im Beruf MPA EFZ, statt. Diese werden zirka ein Jahr dauern. Informationen für interessierte Personen werden frühestens im Juni 2016 zur Verfügung stehen.
Der aktuelle Status des Projekts Validierung von Bildungsleistungen finden Sie auf folgender Webseite: www.mpaschweiz.ch
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